Patientenverfügung: So legen Sie fest, welche Behandlung Sie wollen
Stand: · Redaktion ifever
Kurz gesagt
In einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, welche ärztlichen Behandlungen Sie wollen oder ablehnen, falls Sie es selbst nicht mehr sagen können. Damit sie bindet, muss sie möglichst konkret beschreiben, für welche Situationen und welche Maßnahmen sie gilt.
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Festlegung für den Fall, dass Sie nicht mehr einwilligen können, etwa nach einem Unfall, im Koma oder bei fortgeschrittener Demenz. Sie richtet sich an Ärztinnen, Ärzte und an Ihre Vertretung (§ 1827 BGB).
Passt sie auf die konkrete Situation, ist sie verbindlich. Das gilt unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung.
Die Voraussetzungen:
- Sie sind volljährig.
- Sie sind einwilligungsfähig, wenn Sie die Verfügung verfassen.
- Sie ist schriftlich und von Ihnen unterschrieben. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht nötig.
Warum es auf konkrete Formulierungen ankommt
Ein Satz wie „Ich möchte keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ reicht für sich genommen nicht aus. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss erkennbar sein, für welche Situationen und welche Maßnahmen Ihre Festlegung gilt.
Beschreiben Sie deshalb Situationen, zum Beispiel:
- Sie befinden sich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess.
- Sie befinden sich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit.
- Ihr Gehirn ist so schwer geschädigt, dass Sie nach ärztlicher Einschätzung aller Wahrscheinlichkeit nach dauerhaft nicht mehr entscheiden und mit anderen in Kontakt treten können.
Und legen Sie fest, was in diesen Situationen gelten soll, zum Beispiel bei:
- Wiederbelebung
- künstlicher Beatmung
- künstlicher Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, etwa über eine Magensonde
- Dialyse und Antibiotika
- Schmerz- und Symptombehandlung, auch wenn sie das Leben verkürzen kann
So erstellen Sie eine Patientenverfügung
Nachdenken und darüber sprechen
Was ist Ihnen wichtig, was möchten Sie auf keinen Fall? Sprechen Sie mit Angehörigen und am besten mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt. Das Bundesjustizministerium empfiehlt eine ärztliche Beratung, damit sich Ihre Festlegungen nicht widersprechen.
Amtliche Textbausteine nutzen
Das Bundesjustizministerium bietet kostenlose Textbausteine für eine Patientenverfügung und eine Broschüre an. Wählen Sie aus, was zu Ihnen passt, und formulieren Sie gern mit eigenen Worten.
Ihre Werte aufschreiben
Ergänzen Sie, was Ihnen im Leben wichtig ist. Das hilft, Ihren Willen richtig zu verstehen, wenn eine Situation nicht genau beschrieben ist.
Unterschreiben
Mit Ort, Datum und eigenhändiger Unterschrift.
Eine Vertretung bestimmen
Eine Patientenverfügung wirkt am besten zusammen mit einer Vorsorgevollmacht. Dann sorgt ein Mensch Ihres Vertrauens dafür, dass Ihr Wille umgesetzt wird.
Auffindbar machen
Seit 2023 können Sie eine Patientenverfügung auch allein im Zentralen Vorsorgeregister registrieren. Sagen Sie Ihrer Vertretung und Ihrer Hausarztpraxis, wo das Original liegt.
Wie oft sollte ich sie erneuern?
Eine Patientenverfügung hat kein Ablaufdatum. Viele Beratungsstellen empfehlen trotzdem, sie alle ein bis zwei Jahre durchzulesen und mit neuem Datum zu unterschreiben. Das zeigt, dass sie noch Ihrem Willen entspricht.
Nach einer schweren Diagnose oder einer großen Veränderung im Leben sollten Sie sie in jedem Fall neu prüfen.
Wo bewahre ich die Patientenverfügung auf?
Das Original gehört an einen Ort, den Ihre Vertretung kennt und schnell erreicht. Im akuten Notfall kennen Rettungskräfte Ihre Verfügung oft nicht. Ein Hinweis im Portemonnaie kann helfen.
In ifever legen Sie eine Kopie verschlüsselt ab. Die Menschen, die Sie auswählen, bekommen sie, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Die Kopie ersetzt das Original nicht.
Häufige Fragen
Ist eine Patientenverfügung ohne Notar gültig?
Ja. Schriftform und Ihre Unterschrift genügen. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht vorgeschrieben.
Was passiert ohne Patientenverfügung?
Dann entscheidet Ihre Vertretung nach Ihrem mutmaßlichen Willen. Dafür zählen frühere Äußerungen, Überzeugungen und Werte. Für Angehörige ist das ohne schriftliche Festlegung oft sehr schwer.
Kann ich meine Patientenverfügung widerrufen?
Ja, jederzeit und ohne bestimmte Form, auch mündlich.
Gilt die Patientenverfügung auch im Notfall?
Sie gilt, wenn sie auf die Situation passt. Im akuten Notfall liegt sie den Rettungskräften aber oft nicht vor. Deshalb sollte sie schnell auffindbar sein.
Brauche ich zusätzlich eine Vorsorgevollmacht?
Das ist sehr zu empfehlen. Eine Patientenverfügung regelt Behandlungen. Eine Vorsorgevollmacht bestimmt, wer Ihren Willen durchsetzt und Ihre übrigen Angelegenheiten regelt.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Wir sind keine Anwaltskanzlei. Bei Fragen zu Ihrer Situation helfen eine Notarin, ein Notar, eine Fachanwaltskanzlei, ein Betreuungsverein oder die örtliche Betreuungsbehörde.