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Vorsorgevollmacht: Was sie regelt und wie Sie sie erstellen

Stand: · Redaktion ifever

Kurz gesagt

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer für Sie entscheiden darf, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Ohne Vollmacht bestellt im Ernstfall meist das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung, auch wenn Sie verheiratet sind.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist für den Fall gedacht, dass Sie nach einem Unfall, wegen einer Krankheit oder im Alter Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Sie legen fest, wer Sie dann vertritt und in welchen Bereichen.

Typische Bereiche sind:

  • Gesundheit und Pflege, zum Beispiel die Einwilligung in eine Behandlung
  • Aufenthalt und Wohnen, zum Beispiel der Umzug in ein Pflegeheim
  • Bank und Vermögen
  • Behörden, Versicherungen und Rente
  • Post, Telefon und digitale Konten
  • Vertretung vor Gericht

Ob die Vollmacht auch nach Ihrem Tod gelten soll, legen Sie am besten ausdrücklich fest. Das kann Ihren Angehörigen helfen, bis Erbschein oder Testament vorliegen.

Wer braucht eine Vorsorgevollmacht?

Jeder Erwachsene. Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann in jedem Alter passieren.

Viele glauben, Ehepartner oder erwachsene Kinder dürften im Ernstfall automatisch entscheiden. Das stimmt nicht. Ehepartner haben seit 2023 nur ein Notvertretungsrecht für Gesundheitsfragen (§ 1358 BGB). Es gilt höchstens sechs Monate, nicht bei getrennt lebenden Paaren und nicht für Bank, Vermögen oder Verträge. Für Kinder, Paare ohne Trauschein und Freunde gibt es kein solches Recht.

Gibt es keine Vollmacht, prüft das Betreuungsgericht, ob eine rechtliche Betreuung nötig ist, und bestellt eine Betreuerin oder einen Betreuer. Das kann ein Angehöriger sein, muss aber nicht.

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung: der Unterschied

DokumentWas es regeltWann es wirkt
VorsorgevollmachtWer Sie vertritt und in welchen BereichenWenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Für die meisten Entscheidungen ohne Gericht.
BetreuungsverfügungWen das Gericht als Betreuung bestellen soll und was Ihnen dabei wichtig istWenn doch eine rechtliche Betreuung nötig wird
PatientenverfügungWelche ärztlichen Behandlungen Sie in bestimmten Situationen wollen oder ablehnenWenn Sie nicht mehr selbst einwilligen können

Oft ist es sinnvoll, alle drei zu haben. Mehr dazu im Ratgeber Patientenverfügung.

So erstellen Sie eine Vorsorgevollmacht

  1. Vertrauensperson wählen

    Sprechen Sie mit der Person, bevor Sie sie eintragen. Benennen Sie wenn möglich eine zweite Person als Ersatz.

  2. Amtliches Muster holen

    Das Bundesjustizministerium bietet ein kostenloses Formular zur Vorsorgevollmacht an. Es ist mit den Justizministerien der Länder abgestimmt. Hilfe beim Ausfüllen geben auch Betreuungsvereine und die örtliche Betreuungsbehörde.

  3. Bereiche ankreuzen

    Gehen Sie das Formular Punkt für Punkt durch und kreuzen Sie jeweils an, ob Ihre Vertrauensperson das darf. Lassen Sie nichts offen.

  4. Datum und Unterschrift

    Unterschreiben Sie eigenhändig, mit Ort und Datum. Die Vollmacht sollte schriftlich sein, für manche Entscheidungen ist das sogar Pflicht.

  5. Wenn nötig beglaubigen lassen

    Die Betreuungsbehörde kann Ihre Unterschrift für 10 Euro öffentlich beglaubigen (§ 7 BtOG). Das erhöht die Akzeptanz, etwa bei Banken. Für Immobilien oder Kredite ist oft eine notarielle Form nötig. Fragen Sie im Zweifel eine Notarin oder einen Notar.

  6. Registrieren

    Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer kann das Betreuungsgericht nachsehen, ob es eine Vollmacht gibt. Dafür fällt eine einmalige Gebühr an. Die aktuelle Höhe steht auf der Seite des Registers.

  7. Original aufbewahren und Bescheid sagen

    Ihre Vertrauensperson braucht im Ernstfall das Original. Sagen Sie ihr, wo es liegt.

Häufige Fehler

  • Nur „alle Angelegenheiten“ schreiben. Für riskante Behandlungen, eine Unterbringung oder freiheitsentziehende Maßnahmen muss die Vollmacht diese ausdrücklich nennen (§ 1820 BGB).
  • Die Bedingung in die Vollmacht schreiben, etwa „gilt erst, wenn ich nicht mehr entscheiden kann“. Dann müsste Ihre Vertrauensperson das jedes Mal nachweisen. Besser: Sie vereinbaren das untereinander.
  • Keine Ersatzperson benennen. Fällt Ihre Vertrauensperson aus, hilft die Vollmacht nicht.
  • Die Bank vergessen. Viele Banken verlangen eine Vollmacht auf ihrem eigenen Formular oder eine notarielle Vollmacht. Fragen Sie bei Ihrer Bank nach.
  • Niemandem Bescheid sagen. Eine Vollmacht hilft nur, wenn sie gefunden wird.

Wo bewahre ich die Vorsorgevollmacht auf?

Das Original gehört an einen sicheren Ort, den Ihre Vertrauensperson kennt. Eine Kopie hilft, schnell zu zeigen, dass es eine Vollmacht gibt und was darin steht.

In ifever legen Sie eine Kopie verschlüsselt ab und schreiben dazu, wo das Original liegt. Ihre Vertrauensperson bekommt beides, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Die Kopie ersetzt das Original nicht.

Häufige Fragen

Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beurkundet werden?

Nein, nicht grundsätzlich. Schriftlich und eigenhändig unterschrieben reicht in vielen Fällen. Für Immobilien, Kredite oder wenn Banken es verlangen, kann eine notarielle Form nötig sein.

Was kostet eine Vorsorgevollmacht?

Mit dem amtlichen Muster kostet sie nichts. Eine Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde kostet 10 Euro. Notargebühren hängen vom Einzelfall ab, die Registrierung im Vorsorgeregister kostet eine einmalige Gebühr.

Ab wann gilt die Vorsorgevollmacht?

Rechtlich ab Ihrer Unterschrift. Mit Ihrer Vertrauensperson vereinbaren Sie, dass sie erst handelt, wenn Sie es nicht mehr selbst können. Diese Absprache gehört besser nicht in die Vollmacht selbst.

Kann ich die Vorsorgevollmacht widerrufen?

Ja, jederzeit, solange Sie geschäftsfähig sind. Lassen Sie sich das Original zurückgeben und melden Sie den Widerruf dem Vorsorgeregister. Das ist dort kostenlos.

Brauchen Ehepartner eine Vorsorgevollmacht?

Ja. Das Notvertretungsrecht nach § 1358 BGB gilt nur für Gesundheitsfragen und höchstens sechs Monate. Für Bank, Vermögen und Verträge brauchen auch Ehepartner eine Vollmacht.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Wir sind keine Anwaltskanzlei. Bei Fragen zu Ihrer Situation helfen eine Notarin, ein Notar, eine Fachanwaltskanzlei, ein Betreuungsverein oder die örtliche Betreuungsbehörde.

Quellen

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